Dienstag, 13. Juni 2017

Die Probleme der Gebietsreform

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Zerbst/MZ. -

Die Entlassung der Elbestadt aus dem Landkreis Anhalt-Zerbst wäre Voraussetzung dafür, dass die Städtefusion Dessau-Roßlau wie von beiden Kommunen vereinbart zum 1. Januar 2006 erfolgen kann. In seinem Antrag hatte der Roßlauer Bürgermeister Klemens Koschig auf den positiven Bürgerentscheid vom März 2005 zur Städtefusion verwiesen und darauf, dass die Fusion zum 1. Januar 2006 beim Landesverwaltungsamt beantragt worden sei. Der Roßlauer Stadtrat habe Koschig einstimmig beauftragt, die Auskreisung zu beantragen, heißt es in einem Schreiben an Landrat Holger Hövelmann. Dieser wird darin gebeten, "sowohl in den Genehmigungsverfahren zu Fusionsvertrag und Auskreisungsbegehren als auch bei der zügigen Verhandlung der Auseinandersetzungsvereinbarung" mit der Stadt Dessau den "eingeschlagenen Weg der Fusion" zu unterstützen.

Im Gesetzentwurf über die Kreisgebietsreform ist die Neugliederung der Landkreise zum 1. Juli 2007 vorgesehen. Die Fusion der Städte Dessau und Roßlau, so der Kreistagsbeschluss, sollte auch erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Diese sei allein schon wegen der komplizierten Vermögensauseinandersetzung zwischen Anhalt-Zerbst und Dessau nicht früher möglich. Der von Dessau und Roßlau angestrebte Fusionstermin zum 1. Januar 2006 sei "völlig unrealistisch".

Laut Gemeindeordnung gibt es zwei Möglichkeiten für die Stadt Roßlau, eine Gebietsänderung (Fusion mit Dessau) in die Wege zu leiten. Zum einem könnte der Landtag ein entsprechendes Gesetz erlassen. Im Entwurf zur Kreisgebietsreform ist wird jedoch als Fusionstermin der 1. Juli 2007 genannt. Zum anderen wäre eine frühere Städtefusion nur mit Zustimmung des Landkreises Anhalt-Zerbst möglich.

"Die Bildung der Doppelstadt Dessau-Roßlau ist unstrittig, muss aber so erfolgen, dass umliegende Landkreise in ihrer Lebensfähigkeit nicht beeinträchtigt werden", begründete Landrat Hövelmann (SPD) vor dem Kreistag, warum er für die Ablehnung des Roßlauer Antrages eintritt.

Hövelmann kann sich statt der Städtefusion zum Januar 2006 vorstellen, "dass Roßlau und Dessau jetzt ihre gemeinsame Zukunft vorbereiten", aber erst 2007 "mit dem Segen des Landkreises Anhalt-Zerbst" fusionieren. Die Nachteile für Anhalt-Zerbst würden anderenfalls die Vorteile einer früheren Städtefusion überwiegen und auf den Landkreis kämen "Riesenprobleme zu, die fast nicht lösbar sind". Im Beschlussantrag werden hierzu finanzielle Verluste durch das Ausscheiden von 13 900 Roßlauer Einwohnern aus Anhalt-Zerbst genannt, außerdem die ungeklärte Zukunft der Verwaltungsgebäude in der Bergt-Straße in Roßlau und die unterschiedlichen Bearbeitungsformen für das Arbeitslosengeld II durch ein Jobcenter in Dessau und die Kommunale Beschäftigungsagentur in Anhalt-Zerbst. 

Der anteilmäßig erfolgende Wechsel von 90 Verwaltungsmitarbeitern aus Anhalt-Zerbst nach Dessau würden laut Hövelmann zur Handlungsunfähigkeit des Landkreises führen. Das Dessauer Angebot, diese 90 Mitarbeiter zwar aus dem Stadthaushalt zu bezahlen, aber in der Anhalt-Zerbster Kreisverwaltung zu belassen, ist laut Landrat Hövelmann "mit der bestehenden Rechtslage unvereinbar".

Für den Fall, dass der Kreistag eine Entlassung der Stadt Roßlau aus dem Kreisgebiet zum 31. Dezember 2005 ablehnt, hat Bürgermeister Klemens Koschig vorsichtshalber die "Auskreisung" zu einem noch festzulegenden "Ersatztermin" beantragt.


– Quelle: http://www.mz-web.de/9091172 ©2017


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